Zusätzlich zu den oben genannten Grundsätzen gelten für Austauschstudierende folgende Bestimmungen:
Pflichtmodule
- Bachelorstufe: Das erfolgreich abgeschlossene Basisstudium ist Voraussetzung für die Teilnahme am Studierendenaustausch im Rahmen der UZH-Abkommen.
- Pflichtmodule können generell nur an der UZH absolviert werden. Ausnahmen sind nicht möglich.
Wahlpflicht- und Wahlmodule
- Angerechnet werden Wahlpflicht- und Wahlmodule (Seminare, Kolloquien und Vorlesungen). Im Bereich Aufbaustudium können Sprachkurse angerechnet werden.
- Für das Hauptfach Geschichte werden – neben anderen Studienleistungen wie zum Beispiel Vorlesungen oder Kolloquien – maximal zwei an der Gastuniversität verfasste BA-Seminararbeiten oder eine MA-Seminararbeit angerechnet. Dies sollte bei der Planung der Bachelor- oder Masterarbeit berücksichtigt werden.
- Für den Erlass eines BA- oder MA-Seminars muss an der Gastuniversität ein schriftlicher Leistungsnachweis im Sinne einer Hausarbeit im Umfang von 12–15 (Bachelor) beziehungsweise 20–25 Seiten (Master) erbracht werden. Abweichungen sind vorab mit der Mobilitätsberatung zu klären.
- Für den Erlass eines Kolloquiums oder einer Vorlesung reicht es, den Leistungsnachweis der Gastuniversität zu erbringen. Sieht die Gastuniversität das Bestehen einer Prüfung als Bedingung für die Vergabe von Punkten vor, muss diese abgelegt werden. Das Historische Seminar hat keinen Einfluss auf die Studienprogramme der Gastuniversitäten.
ETH-Module
- Vorlesungen an der ETH können jederzeit gebucht werden. Voraussetzung ist die Einschreibung als Fachstudent:in. Module an der ETH werden nicht automatisch angerechnet, dafür bitte die ausgefüllte Anrechnungsvereinbarung und das Transcript of Records an die Mobilitätskoordination des Historischen Seminars schicken.
Umrechnung von Credits
- Die Wertigkeit der an der Gastuniversität erworbenen Credits entspricht teilweise nicht der Berechnungsweise der UZH. Die Gastuniversität stellt eine ECTS-Umrechnungstabelle zur Verfügung, die bei der Planung des Austauschs berücksichtigt werden sollte.
- Die Bewertung des Arbeitsaufwands und die Kultur der Notengebung variieren an den verschiedenen Universitäten. Es ist in der Verantwortung der Studierenden, sich darüber im Vorfeld zu informieren. ECTS und Noten werden gemäss Umrechnungstabelle übernommen, nachträgliche Anpassungen sind ausgeschlossen.