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Historisches Seminar

Anrechnung externer Leistungen

Grundsätze

Studienleistungen anderer Universitäten aus dem In- und Ausland können im Fach Geschichte angerechnet werden. Für die Anrechnung externer Leistungen ist die Fachkoordination Mobilität des Historischen Seminars zuständig. Es gelten folgende Grundsätze:

  • Es werden nur externe Leistungen angerechnet, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen erbracht worden sind. Für die Anrechnung eines Moduls im Fach Geschichte müssen an der Gastuniversität Module des Fachbereichs Geschichte belegt werden. Abweichungen sind in Ausnahmefällen möglich, müssen jedoch vorab mit der Fachkoordination Mobilität abgesprochen werden.
  • Die anzurechnenden Module müssen stets der jeweiligen Studienstufe (Bachelor oder Master) entsprechen. Hiervon ausgenommen sind crossgelistete Module wie Vorlesungen. Bei der Anrechnung wird die jeweils geltende  Studienordnung zugrunde gelegt.
  • Grundlage für die Anerkennung von externen Studienleistungen ist das offizielle Transcript of Records der Gastuniversität, das Credits und gegebenenfalls Noten ausweist.

Anrechnung von Leistungen

Zusätzlich zu den oben genannten Grundsätzen gelten für Austauschstudierende folgende Bestimmungen:

Pflichtmodule

  • Bachelorstufe: Das erfolgreich abgeschlossene Basisstudium ist Voraussetzung für die Teilnahme am Studierendenaustausch im Rahmen der UZH-Abkommen. 
  • Pflichtmodule können generell nur an der UZH absolviert werden. Ausnahmen sind nicht möglich.

Wahlpflicht- und Wahlmodule

  • Angerechnet werden Wahlpflicht- und Wahlmodule (Seminare, Kolloquien und Vorlesungen). Im Bereich Aufbaustudium können Sprachkurse angerechnet werden.
  • Für das Hauptfach Geschichte werden – neben anderen Studienleistungen wie zum Beispiel Vorlesungen oder Kolloquien – maximal zwei an der Gastuniversität verfasste BA-Seminararbeiten oder eine MA-Seminararbeit angerechnet. Dies sollte bei der Planung der Bachelor- oder Masterarbeit berücksichtigt werden. 
  • Für den Erlass eines BA- oder MA-Seminars muss an der Gastuniversität ein schriftlicher Leistungsnachweis im Sinne einer Hausarbeit im Umfang von 12–15 (Bachelor) beziehungsweise 20–25 Seiten (Master) erbracht werden. Abweichungen sind vorab mit der Mobilitätsberatung zu klären. 
  • Für den Erlass eines Kolloquiums oder einer Vorlesung reicht es, den Leistungsnachweis der Gastuniversität zu erbringen. Sieht die Gastuniversität das Bestehen einer Prüfung als Bedingung für die Vergabe von Punkten vor, muss diese abgelegt werden. Das Historische Seminar hat keinen Einfluss auf die Studienprogramme der Gastuniversitäten.

ETH-Module

  • Vorlesungen an der ETH können jederzeit gebucht werden. Voraussetzung ist die Einschreibung als Fachstudent:in. Module an der ETH werden nicht automatisch angerechnet, dafür bitte die ausgefüllte Anrechnungsvereinbarung und das Transcript of Records an die Mobilitätskoordination des Historischen Seminars schicken. 

Umrechnung von Credits

  • Die Wertigkeit der an der Gastuniversität erworbenen Credits entspricht teilweise nicht der Berechnungsweise der UZH. Die Gastuniversität stellt eine ECTS-Umrechnungstabelle zur Verfügung, die bei der Planung des Austauschs berücksichtigt werden sollte.
  • Die Bewertung des Arbeitsaufwands und die Kultur der Notengebung variieren an den verschiedenen Universitäten. Es ist in der Verantwortung der Studierenden, sich darüber im Vorfeld zu informieren. ECTS und Noten werden gemäss Umrechnungstabelle übernommen, nachträgliche Anpassungen sind ausgeschlossen. 

Anrechnungsverfahren

Die Anrechnung externer Leistungen erfolgt über die Fachkoordination Mobilität des Historischen Seminars in Zusammenarbeit mit dem Studiendekanat. Bitte Folgendes beachten: 

  • Für die Anrechnung externer Leistungen ist das Transcript of Records der Gastuniversität und eine ausgefüllte Anrechnungsvereinbarung (XLSX, 871 KB) erforderlich. Beide Dokumente sind per Mail an die Mobilitätskoordination des Historischen Seminars zu schicken. Vor dem Ausfüllen der Anrechnungsvereinbarung unbedingt das Muster (XLSX, 872 KB) anschauen. Die Anrechnungsvereinbarung ist zwingend als Excel zu schicken, sonst kann sie nicht weiterverarbeitet werden. 
  • Ein ausgedruckter Studienstand der Gastuniversität genügt nicht (Ausnahme: ETH Zürich). Das Transcript of Records muss von der Gastuniversität gestempelt und unterschrieben sein.
  • Die Anrechnung der externen Leistungen sollte zwei Monate nach Ende des Austauschs erfolgen. Abweichungen sind der Fachkoordination Mobilität per Mail mitzuteilen. 
  • Die vollständige Bearbeitung der Unterlagen kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die angerechneten Credits sind anschliessend im Studierendenportal sichtbar. 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Dr. Ruben Hackler
Studienberatung   
Universität Zürich
Historisches Seminar
Karl Schmid-Strasse 4
Büro KO2 H 358
8006 Zürich

Tel +41 44 634 39 72

Email: mobilitaet@hist.uzh.ch
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