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Historisches Seminar

Abschluss Masterstudium

Methoden und Theorie

Das Seminar Methoden und Theorie bietet die Möglichkeit, sich anhand eines ausgewählten Themas intensiv mit Methoden und Theorien der Geschichtswissenschaft auseinanderzusetzen. Dabei werden Studierenden an eine fortgeschrittene Reflexion der eigenen Erkenntnisbedingungen und der Narrativität
der Geschichtswissenschaft herangeführt.

Bei dem Seminar handelt es sich um ein Pflichtmodul für Hauptfachstudierende à 12 ECTS Credits, das zur Modulgruppe Abschluss gehört.

Modulkatalog Geschichte 90 ECTS Credits

Das Seminar wird zweisemestrig gebucht. Die Lehrveranstaltung selbst findet im ersten Semester statt. Wird der Leistungsnachweis bereits im ersten Semester erbracht, kann er schon dann an die Studienleistungen angerechnet werden.

Masterarbeit und Forschungskolloquien

Die Masterarbeit wird im Teilfach 1 während zwei Semestern geschrieben. Sie wird im ersten Semester vom Besuch des Forschungskolloquiums I und im zweiten Semester vom Besuch des Forschungskolloquiums II begleitet. Die Studierenden absolvieren in der Regel alle drei Module bei derselben Betreuungsperson. Neben den Angaben im Modulkatalog gelten folgende Bestimmungen:

  1. Masterarbeiten können von folgenden Personen betreut werden: von Professor:innen sowie von Titularprofessor:innen und Privatdozierenden des Historischen Seminars mit Lehrpflicht oder Lehranstellung. Das Betreuungsrecht von Titularprofessor:innen und Privatdozierenden bezieht sich auf Themen aus ihrem Zeitbereich. In der Regel sollte bei der Betreuungsperson zuvor ein Seminar oder Kolloquium absolviert worden sein. Bei Unklarheiten ist die Bereichsleitung Studium und Lehre zu kontaktieren.
  2. Die Studierenden schreiben die mögliche Betreuungsperson vor der Buchung des Moduls Masterarbeit an und vereinbaren mit dieser das Thema und die weitere Vorgehensweise.
  3. Das Modul Masterarbeit muss während der ordentlichen Buchungsfristen gebucht werden. Nach Ablauf dieser Frist fordert das Studiendekanat die Studierenden auf, sich auf einer Website einzuloggen, um den Namen der Betreuungsperson und den provisorischen Titel der Masterarbeit anzugeben.
  4. In der Regel führt die Betreuungsperson mindestens zwei bis drei Besprechungen mit dem Studenten oder der Studentin durch, beispielsweise je eine zur Themenfindung, zum Konzept und zur eingereichten Arbeit.
  5. Abschlussarbeiten sind befristete Prüfungsleistungen: Die Fristen für die Übernahme, die spätestmögliche Abgabe der Arbeit und die Bewertung sind deshalb einheitlich festgelegt: Alle Masterarbeiten müssen der Betreuungsperson spätestens am 1. Dezember (Herbstsemester) bzw. am 1. Juni (Frühjahrssemester) eingereicht werden. Verpassen Studierende diese Frist, gilt die Arbeit als nicht bestanden. Die Modalitäten zur Erstreckung der Abgabefrist und Abmeldung vom Leistungsnachweis sind auf der Website des Studiendekanats publiziert und in der RVO und StO geregelt.
  6. Nach Ablauf der Deadline fordert das Studiendekanat die Studierenden auf, auf derselben Website, auf der sie bereits die Betreuungsperson und den vorläufigen Titel der Abschlussarbeit angegeben haben, den definitiven Titel einzutragen und ein PDF der Arbeit hochzuladen.
  7. Das Titelblatt der Arbeit muss folgende Informationen enthalten:
    Masterarbeit zur Erlangung des akademischen Grades «Master of Arts»
    Titel der Arbeit
    Name Verfasser:in
    Fächerkombination (Hauptfach/Nebenfach)
    Post- sowie E-Mail-Adresse an der UZH
    Matrikelnummer
    Name Betreuer:in
    Datum der Einreichung
  8. Die Studierenden geben die Masterbeit der Betreuungsperson als PDF-Dokument sowie – falls von der Betreuungsperson gewünscht – als Word-Dokument und/oder in gedruckter Form ab. Es ist den Betreuungspersonen vorbehalten, die digitale Form für eine allfällige Plagiatsüberprüfung zu verwenden.

Merkblatt Beurteilungskriterien

Mündliche Prüfung

Die Mündliche Prüfung dauert 30 Minuten. Sie kann nicht im selben Teilfach stattfinden, in dem die Masterarbeit geschrieben wurde oder wird. Wer beispielsweise seine zwei Seminararbeiten in Geschichte des Mittelalters und Geschichte der Neuzeit geschrieben hat und die Masterarbeit in Geschichte des Mittelalters verfassen will, muss die Mündliche Prüfung in Alter Geschichte oder in Geschichte der Neuzeit ablegen. Im Studienprogramm History of the Contemporary World / Zeitgeschichte gibt es keine Teilfächer; dort kann die Prüfung nicht bei derjenigen Person abgelegt werden, die die Masterarbeit betreut.

Prüfungsberechtigt sind Professor:innen sowie Titularprofessor:innen und Privatdozierende des Historischen Seminars mit Lehrpflicht oder Lehranstellung. Die Prüfungsberechtigung von Titularprofessor:innen und Privatdozierenden bezieht sich auf Themen aus ihrem Zeitbereich.

Die Studierenden wählen selber aus, bei wem sie die Prüfung ablegen wollen, sollten aber bei der ausgewählten Person mindestens ein Seminar oder Kolloquium besucht haben. Der/die mögliche Prüfende ist bereits vor der Buchung des Moduls anzufragen und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Nach Ende der Buchungsfrist verständigen sich die Studierenden mit den Prüfenden auf zwei Prüfungsthemen. Sie reichen eine (Quellen- und) Literaturliste ein, die pro Thema etwas vier bis sechs Titel (darunter jeweils mindestens zwei Monographien) umfassen soll. Allfällige weitere Anforderungen der einzelnen Dozierenden befinden sich auf deren Website.

Die Mündlichen Prüfungen finden im Frühjahrssemester im Mai und im Herbstsemester Anfang bis Mitte Dezember statt. Über den genauen Prüfungstermin und den Prüfungsort informieren die Lehrstuhlsekretariate bzw. die entsprechenden Dozierenden.

Weitere organisatorische Informationen finden sich im Merkblatt (PDF, 64 KB).

Antrag auf Abschluss

Studierende, die ihr Masterstudium abschliessen möchten, müssen den Abschluss über den entsprechenden Button in der Leistungsübersicht beantragen. Für den Antrag gelten vorgegebene Fristen. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Die Anrechnung externer Studienleistungen, die für den Abschluss berücksichtigt werden sollen, muss durch die Mobilitätskoordination des Historischen Seminars rechtzeitig veranlasst werden.

Informationen zum Masterabschluss

Weiterführende Informationen

Studien- und Mobilitätsberatung

Dr. Ruben Hackler
Universität Zürich
Historisches Seminar
Karl Schmid-Strasse 4
Büro KO2 H 358
8006 Zürich

Tel. +41 (0)44 634 39 72

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