Neben den Angaben im Modulkatalog gelten folgende Bestimmungen:
- Bachelorarbeiten werden von einer Betreuungsperson begleitet. Die Studierenden suchen sich die Betreuungsperson selbst aus.
- Bachelorarbeiten können von folgenden Personen betreut werden: von Professor:innen; von Titularprofessor:innen und Privatdozierenden mit Lehrpflicht oder Lehranstellung sowie von promovierten Angestellten des Historischen Seminars (inkl. längerfristigen Lehrangestellten). Das Betreuungsrecht bezieht sich in der Regel auf Themen aus demjenigen Zeit- und Forschungsbereich, in dem die betreffende Person spezialisiert ist. Davon ausgenommen sind rezeptionsgeschichtliche Arbeiten. In aller Regel sollte bei der Betreuungsperson zuvor ein Seminar oder Kolloquium absolviert worden sein. Bei Unklarheiten ist die Bereichsleitung Studium und Lehre zu kontaktieren.
- Die Studierenden schreiben die mögliche Betreuungsperson vor der Buchung des Moduls Bachelorarbeit an und vereinbaren mit dieser das Thema und die weitere Vorgehensweise. Das Thema der Bachelorarbeit kann aus einer Lehrveranstaltung entwickelt werden bzw. die Ausarbeitung einer bestandenen Seminararbeit zur Grundlage haben. Die Bachelorarbeit muss aber deutlich über eine bereits als Leistungsnachweis angerechnete Seminararbeit hinausgehen.
- Das Modul Bachelorarbeit muss während der ordentlichen Buchungsfristen gebucht werden. Im Anschluss an die Buchung werden die Studierenden nach Ende der Buchungsfrist aufgefordert, sich auf einer Website einzuloggen, um den Namen der Betreuungsperson und den provisorischen Titel der Bachelorarbeit anzugeben.
- In der Regel führt die Betreuungsperson mindestens zwei bis drei Besprechungen mit dem Studenten oder der Studentin durch, beispielsweise je eine zur Themenfindung, zum Konzept und zur eingereichten Arbeit.
- Abschlussarbeiten sind befristete Prüfungsleistungen: Die Fristen für die Übernahme, die spätestmögliche Abgabe der Arbeit und die Bewertung sind deshalb einheitlich festgelegt: Alle Bachelorarbeiten müssen der Betreuungsperson spätestens am 1. Dezember (Herbstsemester) bzw. am 1. Juni (Frühjahrssemester) eingereicht werden. Verpassen Studierende diese Frist, gilt die Arbeit als nicht bestanden. Die Modalitäten zur Erstreckung der Abgabefrist und Abmeldung vom Leistungsnachweis sind auf der Website des Studiendekanats publiziert und in der RVO und StO geregelt.
- Zum Zeitpunkt der spätestmöglichen Abgabe der Arbeit fordert das Studiendekanat die Studierenden auf, auf derselben Website, auf der sie bereits die Betreuungsperson und den vorläufigen Titel der Abschlussarbeit angegeben haben, den definitiven Titel einzutragen.
- Das Titelblatt der Arbeit muss folgende Informationen enthalten:
Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades «Bachelor of Arts»
Titel der Arbeit
Name Verfasser:in
Fächerkombination (Hauptfach/Nebenfach)
Post- sowie E-Mail-Adresse an der UZH
Matrikelnummer
Name Betreuer:in
Datum der Einreichung
- Die Studierenden geben die Bachelorarbeit der Betreuungsperson in gedruckter und in digitaler Form (als pdf-Dokument) ab. Das pdf-Dokument wird wie folgt benannt: Name_Vorname_Matrikelnummer_BA_Semester (z.B. Muster_Anna_16-904-512_BA_FS24.pdf). Es ist den Betreuungspersonen vorbehalten, die digitale Form für eine allfällige Plagiatsüberprüfung zu verwenden.
Merkblatt Beurteilungskriterien