Das Studienprogramm Geschichte 120 ECTS Credits bietet die Chance, sich ein Praktikum an einer externen Institution mit 3 ECTS-Credits anrechnen zu lassen. Der dafür notwendige Leistungsausweis besteht aus dem Praktikum, dem Praktikumsbericht und der Arbeitsbestätigung. Die Anrechnung erfolgt im Rahmen folgender Bestimmungen:
- Die Studierenden sind selbst für die Suche eines Praktikums verantwortlich und richten sich nach den Anstellungsmodalitäten der betreffenden Institution. Das Praktikum muss einen deutlichen Zusammenhang mit dem Geschichtsstudium aufweisen, d. h. historiographische Methoden, Theorien und Inhalte werden zur Arbeit in der Praktikumsinstitution in Beziehung gesetzt. Informationen zu Institutionen, die Praktika anbieten, finden sich auf der Website Praktika und Stellenportale.
- Die Zeitdauer des Praktikums muss mindestens 80 Arbeitsstunden umfassen. Davon können 10 Stunden für den Organisationsaufwand verrechnet werden. Nicht darin enthalten ist die Zeit für die Erstellung des Praktikumsberichts.
- Vor Antritt des Praktikums muss die Anrechnung des Praktikums bei der Bereichsleitung Studium und Lehre des Historischen Seminars beantragt werden. Aus dem Antrag soll hervorgehen, welchen Bezug das Praktikum zum Studium aufweist und welche Dauer es hat. Der Antrag wird von der Bereichsleitung Studium und Lehre beurteilt.
- Nach Abschluss des Praktikums reichen die Studierenden der Bereichsleitung Studium und Lehre innerhalb von drei Monaten den Praktikumsbericht und eine Kopie der Arbeitsbestätigung ein.
- Aus der Arbeitsbestätigung müssen Inhalte und Dauer (in Stunden) des Praktikums hervorgehen. Der Praktikumsbericht umfasst 3–5 Seiten. Er ist kein blosser Tätigkeitsbericht, sondern enthält eine wissenschaftliche Reflexion. Der Bericht muss von einer eigenen Fragestellung ausgehen. So kann beispielsweise nach dem Geschichtsbild der Praktikumsinstitution gefragt oder die Erarbeitung eines Ausstellungsthemas reflektiert werden. Der Praktikumsbericht wird von der Bereichsleitung Studium und Lehre beurteilt.
- Hinweis zur Modulbuchung: Die Studierende können das Modul «Praktikum» nicht selber buchen. Werden oben aufgeführte Dokumente fristgerecht und vollständig eingereicht und der Antrag auf Anrechnung des Praktikums bewilligt, veranlasst die Bereichsleitung Studium und Lehre, dass das erfolgreich absolvierte Modul im Leistungsnachweis aufgeführt wird.