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Die Voraussetzungen für eine Zulassung zu einem Masterstudium an der Universität Zürich variieren je nach Vorbildung und Studienprogramm. Über die Voraussetzungen der einzelnen Masterprogramme gibt die Studienordnung Auskunft. Die Zulassung zum Masterstudium wird vom Studiendekanat und vom Historischen Seminar geprüft.
Verschiedene Studienprogramme setzen Lateinkenntnisse voraus. Das Sprachenzentrum der Universität und der ETH Zürich bietet die Möglichkeit, fehlende Lateinkenntnisse zu erwerben.
Die Zulassung zum Studium der Geschichtswissenschaft am Historischen Seminar erfolgt durch die Kanzlei bzw. die Zulassungsstelle der Universität Zürich.
Für den Bezug von Leistungen der Universität Zürich ist die Immatrikulation Pflicht. Mit der Bewerbung bei der Zulassungsstelle wird das Immatrikulationsverfahren eröffnet.
Folgende Masterstudienprogramme des Historischen Seminars können im Frühjahrs- und im Herbstsemester begonnen werden:
Folgende Masterstudienprogramme des Historischen Seminars beginnen jeweils im Herbstsemester:
Der Übertritt vom Bachelor- ins Masterstudium muss über die Online-Semestereinschreibung vorgenommen werden. Zudem muss der Bachelorabschluss beantragt werden.
Die Zulassung zum Masterstudium mit einem Bachelorabschluss einer anderen Hochschule erfolgt durch die Kanzlei. Verbindliche Informationen zu allfälligen Auflagen oder Bedingungen werden erst nach Eingang der Bewerbung erteilt.
Ein Wechsel in ein Masterstudienprogramm Geschichte ist in den meisten Fällen im Frühjahrs- und im Herbstsemester möglich (Studienbeginn). Er muss jeweils über die Online-Semestereinschreibung vorgenommen werden.