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Für folgende Bachelorstudienprogramme gilt die Lateinpflicht:
Für Studierende, die im Maturitätszeugnis keine Lateinkenntnisse nachweisen können, werden am Sprachenzentrum der Universität und der ETH Zürich Grundlagenkurse in Latein angeboten. Die dort erworbenen Punkte (6 ECTS Credits) werden in der Modulgruppe Einführung in die Geschichte angerechnet. Der Lateinnachweis muss spätestens am Ende des Basisstudiums vorliegen.
Von der Lateinpflicht ausgenommen ist folgendes Bachelorstudienprogramm:
Für folgende Masterstudienprogramme gilt die Lateinpflicht:
Studierende ohne Lateinnachweis erhalten den Kurs Grundlagen Latein als Zulassungsauflage. Es wird empfohlen, den Lateinnachweis vor Aufnahme des Fachstudiums zu erbringen.
Werden die Lateinkenntnisse im Masterstudium erworben, lassen sich die am Sprachenzentrum der Universität und der ETH Zürich erworbenen Kreditpunkte nicht im Fachstudium anrechnen.
Von der Lateinpflicht ausgenommen sind folgende Masterstudienprogramme:
Mit dem Maturitätszeugnis nachgewiesene Lateinkenntnisse werden i.d.R. im Rahmen des Zulassungsverfahrens von der Kanzlei bzw. der Zulassungsstelle erfasst.
Während des Studiums erworbene Lateinkenntnisse werden direkt vom Studiendekanat verarbeitet. Das Sprachenzentrum der Universität Zürich und der ETH Zürich informiert das Studiendekanat über die dort erworbenen Nachweise, die Verarbeitung erfolgt also ohne weiteres Zutun der Studierenden.
Für alle anderen Nachweise wenden sich die Studierenden vor Beginn des Aufbaustudiums mit ihrem Ausweis direkt an den Service Desk der Philosophischen Fakultät.