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Die aus Abteilungsmitteln (IK, BK und Drittmittel) beschafften IT-Geräte sind Eigentum der Universität Zürich.
Ausserbetriebnahme von IT Material
Die wichtigsten Verhaltensregeln, Merkblätter und Vorschriften zur IT-Sicherheit an der UZH finden Sie auf dieser Seite:
Richtlinien und Sicherheitsreglen der Zentralen Informatik der UZH
"Der Einsatz von Informatikmitteln für private nicht-kommerzielle Zwecke ist grundsätzlich gestattet, soweit dieser in geringem Rahmen geschieht."
REIM §9 3
"Passwörter und PINs müssen geheim gehalten werden. Die Benutzerinnen und Benutzer sind für Wahl, Vertraulichkeit und Qualität ihrer Passwörter verantwortlich. Persönliche Authentisierungsmittel (wie z.B. Passwörter, Zertifikate, Hardware Token und Badges) und Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden."
REIM §20 1
"Der Datenbestand der Endbenutzenden wird regelmässig gesichert oder
die Endbenutzenden verwenden einen bezeichneten Speicherbereich auf
einem Server der Organisationseinheit, wo eine regelmässige Datensicherung
durchgeführt wird."
Normen für den Betrieb von Systemen an der Universität Zürich / 3.1
"Überprüfen Sie die Sicherung Ihrer Daten regelmässig und machen Sie sich bewusst, welche Auswirkungen der plötzliche Verlust Ihrer gewohnten Informatikmittel auf Ihre Arbeit hätte."
Merkblatt "Informatik-Einsatz" für Mitarbeitende