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Gutachten zur Dissertation von Dr. Pascal Germann
Bei der Universitätsleitung der Universität Zürich wurde im Januar 2018 eine Anzeige wegen Verdachts der Unlauterkeit in der Wissenschaft gegen Dr. Pascal Germann eingereicht. Nachfahr*innen eines der in der Dissertation erwähnten Forschers warfen Dr. Germann im Wesentlichen vor, dass er in seiner Dissertation («Laboratorien der Vererbung. Rassenforschung und Humangenetik in der Schweiz, 1900 – 1970», Wallstein Verlag, Göttingen 2016) Daten verfälscht, weggelassen oder willkürlich interpretiert und Forscher des 20. Jahrhunderts wiederholt als Kooperateure mit Forschungsanstalten des Dritten Reichs, als Rassisten, Profiteure von kolonialen Machtasymmetrien und dergleichen bezeichnet habe.
Die Universitätsleitung beauftragte daraufhin im Oktober 2018 einen externen Gutachter mit der Untersuchung der Vorwürfe. Em. o. Univ.-Prof. Dr. Mitchell Ash von der Universität Wien untersuchte die Vorwürfe unabhängig und stellte in seinem Gutachten vom 18. März 2019 fest, dass keinerlei Anhaltspunkte für ein wissenschaftlich unlauteres Verhalten von Dr. Germann bestanden und die Vorwürfe eine Mischung von Entstellungen, Unterstellungen und sachlichen Fehlern darstellten. Ausserdem orientieren sich die Kläger*innen an einem mittlerweile überholten Verständnis der Wissenschaftsgeschichte. Diese urteilt heute nicht mehr in erster Linie über “grosse Gelehrte“ und ihrer Leistungen. Vielmehr geht es in der Dissertation Germanns gemäss dem wissenschaftlichen State of the Art um eine breitere Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Entwicklungen im politischen Zusammenhang, die er auch mit Umbrüchen in den Denkstilen, in den Netzwerken und in den institutionellen Rahmungen der Forschungspraxis in Verbindung setzt. Das Verfahren wurde eingestellt.
Dr. Germann wurde im Jahr 2015 mit dem Höchstprädikat promoviert und seine Dissertation wurde mit dem Jahrespreis der Universität Zürich für die Philosophische Fakultät 2016 ausgezeichnet. Die Universität Zürich legt Wert darauf, diese herausragenden Leistungen Dr. Germanns hervorzuheben, die durch das eingestellte Verfahren in keiner Weise in Frage gestellt, sondern vielmehr bestätigt wurden.
Im Rahmen eines Informationszugangsgesuches verlangte die Anzeigeerstatterin im Juni 2019 Zugang zum Gutachten, den ihr die Universität zunächst verweigerte. Nachdem die von der Anzeigeerstatterin angerufene Rekurskommission der Zürcher Hochschulen im Mai 2021 beschlossen hatte, dass das Gutachten an die Gesuchstellerin ohne Auflagen herauszugeben sei und die Anzeigeerstatterin bereits in der Vergangenheit eine Vielzahl von Personen über die Vorwürfe und das Verfahren informiert hatte, hat die Universität Zürich entschieden, dieses im Internet generell für interessierte Personen zugänglich zu machen.
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