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Folgende Lehrformen können Teil eines Masterstudiums sein:
Die Seminare auf Masterstufe sind auf eigenständige Forschung im Rahmen einer Seminararbeit ausgerichtet. Sie führen in ein geschichtswissenschaftliches Thema mit einem bestimmten inhaltlichen Schwerpunkt ein.
Bei Seminaren handelt es sich um Wahlpflichtmodule à 12 ECTS Credits. Sie können aus dem von Semester zu Semester inhaltlich variierenden Angebot frei gewählt werden. Dabei sind bestimmte Vorgaben zu beachten. U.a. müssen im Studienprogramm Geschichte (Major und Minor) zwei Seminare aus unterschiedlichen Zeitbereichen absolviert werden.
Seminare werden zweisemestrig gebucht. Die Lehrveranstaltung selbst findet im ersten Semester statt. Wird der Leistungsnachweis bereits im ersten Semester erbracht, kann er schon dann an die Studienleistungen angerechnet werden.
Im Zentrum von Kolloquien steht die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Texten in Form von Präsentationen und Diskussionen.
Bei Kolloquien handelt es sich um einsemestrige Wahlmodule à 3 ECTS Credits. Sie können aus dem von Semester zu Semester variierenden Angebot frei gewählt werden, wobei bestimmte Vorgaben zu beachten sind.
Im gewissen Masterprogrammen werden auch Übungen angeboten. Im Master Geschichte 90 ECTS Credits gibt es beispielsweise eine Schreibwerkstatt (einsemestriges Wahlmodul à 3 ECTS Credits), im Master History of the Contemporary World / Zeitgeschichte die Übungen Geschichte in der digitalisierten Welt sowie Archive, Technologien und Medien (zweisemestrige Wahlpflichtmodule à 9 ECTS Credits).
Vorlesungen bieten Überblickswissen über ein bestimtes Themengebiet. Sie können zu jedem Zeitpunkt des Studiums absolviert werden.
Bei Vorlesungen handelt es sich um einsemestrige Wahlmodule à 3 ECTS. Sie können aus dem von Semester zu Semester inhaltlich variierenden Angebot frei gewählt werden, wobei bestimmte Vorgaben zu beachten sind.
Das Studienprogramm Geschichte 90 ECTS Credits bietet die Chance, sich ein Praktikum an einer externen Institution mit 3 ECTS-Credits anrechnen zu lassen. Der dafür notwendige Leistungsausweis besteht aus dem Praktikum, dem Praktikumsbericht und der Arbeitsbestätigung. Die Anrechnung erfolgt im Rahmen folgender Bestimmungen: