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Lehrveranstaltungen werden als Module gebucht. Jedes Modul muss innerhalb der angegebenen Modulbuchungsfrist online über das Modulbuchungstool der UZH gebucht werden und kann nur innerhalb der Stornierungsfrist storniert werden. Nach Ende der Stornofrist ist die Buchung verbindlich. Das Historische Seminar hat keinen Einfluss auf die Modulbuchungen.
Informationen zur Modulbuchung an der Universität Zürich
Informationen zur Modulbuchung an der Philosophischen Fakultät
Buchungs- und Stornierungsfristen Frühjahrssemester
Buchungs- und Stornierungsfristen Herbstsemester
Bei curricular aufeinander aufbauenden, d.h. andere Module voraussetzenden Modulen erfolgt eine Buchung unter Vorbehalt, wenn das Bestehen des vorausgesetzten Moduls noch nicht kommuniziert ist. Dies trifft etwa zu auf die Buchung des Basismoduls II.
Verfahren Sie wie folgt:
Falls bei der Modulbuchung ein Problem technischer Art auftritt, wenden sich Studierende bitte mit möglichst detaillierten Angaben an modulbuchung@phil.uzh.ch. Dabei geben sie das Kürzel des Moduls an, das sie buchen wollen, und legen einen Screenshot der Seite bei, auf der sie nicht weiterkommen.
Manchmal kann ein Modul nicht gebucht werden, weil es bereits ausgebucht ist. Gemäss RVO der Philosophischen Fakultät vom 27.8.2018, §163, kann die Zahl «der Teilnehmenden eines Moduls […] beschränkt und/oder auf eine Zielgruppe eingeschränkt werden.» Diese Teilnahmebeschränkungen sind im Interesse der Lehrqualität und der Spezialstudienfachprogramme.
Die Modulbuchung ist mit einer Reihe von Regeln verbunden, die für alle Studierenden gelten.
Darüber hinaus gelten für das Historische Seminar folgende Bestimmungen:
Die beiden Basismodule können nicht im selben Semester absolviert werden. Bevor das Basismodul II gebucht wird, muss das Basismodul I bestanden sein. BA-Seminare und BA-Kolloquien dürfen erst besucht werden, wenn die Basismodule und die Einführungsvorlesungen erfolgreich abgeschlossen wurden.
Basismodul I
Die thematisch verbundenen Proseminare werden gemeinsam als Gruppe gebucht. Für die Buchung der Gruppe wählen die Studierenden aus dem Vorlesungsverzeichnis das Basismodul I zum entsprechenden Thema aus.
Da jede Gruppe eine Teilnahmebeschränkung aufweist, werden Studierende, die sich für ein ausgebuchtes Basismodul I einzuschreiben versuchen, automatisch aufgefordert, sich für eine andere Gruppe zu entscheiden. Studierende haben kein Anrecht auf einen Platz in einer bestimmten Gruppe.
Basismodul II
Die Buchung erfolgt wie beim Basismodul I.
Informationen zu den Sprachkursen im Studienprogramm Geschichte (120)
Informationen zum Praktikum im Studienprogramm Geschichte (120)
Nach Ablauf der Buchungs- und Stornofristen sind Stornierungen nur möglich, wenn ein «zwingender, unvorhersehbarer und unabwendbarer Verhinderungsgrund» gemäss § 24 RVO PhF vorliegt.
Für eine nachträgliche Modulstornierung muss bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Abgabetermin des Leistungsnachweises oder der Prüfung ein Abmeldegesuch mit Attest (z.B. Arztzeugnis) eingereicht werden. Die Gesuchstellung erfolgt im Studierendenportal unter «Meine Anträge und Rechnungen» – Abmeldung vom Leistungsnachweis.
Bitte beachten Sie, dass eingereichte Arztzeugnisse genaue Angaben zu Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit enthalten müssen. Es muss nachvollziehbar sein, dass die attestierte Arbeitsunfähigkeit die Möglichkeit, den Leistungsnachweis zu erbringen, entscheidend beeinträchtigt.
Weitere Informationen zur Abmeldung von Leistungsnachweisen (z.B. bei Prüfungskollision) finden sich auf der Website der Philosophischen Fakultät.
Rechtsgrundlagen: Rahmenverordnung und Studienordnung der Philosophischen Fakultät (§ 24f. RVO bzw. § 20 StO)
Das Historische Seminar verweist auf die Pflichten der Studierenden im Zusammenhang mit der Modulbuchung:
Bei Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) kann ein schriftliches Gesuch um Fristverlängerung gestellt werden, wenn ein «zwingender, unvorhersehbarer und unabwendbarer Verhinderungsgrund» gemäss § 24 RVO PhF vorliegt.
Im Gesuch muss ein neues Abgabedatum beantragt und begründet werden, weshalb eine Fristverlängerung in diesem Umfang gewünscht wird. Darüber hinaus muss der Antrag – eine E-Mail genügt – vollständige Angaben zu Namen, Matrikelnummer, Studiengang sowie die Modulnummer enthalten, unter der die Bachelor- oder Masterarbeit gebucht wurde. Zusammen mit dem Gesuch muss ein Attest (z.B. Arztzeugnis) eingereicht werden, das die beantragte Fristverlängerung und deren Umfang plausiblisiert.
Beide Dokumente – das Gesuch und das Attest – sind bis spätestens an dem für den Leistungsnachweis geltenden Abgabetermin an das Sekretariat des Bereichs Studium und Lehre zu senden. Es gilt das Datum der E-Mail bzw. des Poststempels.
Rechtsgrundlagen: Rahmenverordnung und Studienordnung der Philosophischen Fakultät (§ 24f. RVO bzw. § 20 StO)
Studierende können seit dem Herbst 2022 ihren Studienfortschritt in Echtzeit überprüfen. Aufgelistet werden in der App Studienfortschritt und Abschluss die jeweils gebuchten und bereits angerechneten Credits. Es wird angezeigt, ob Studierende sich für den Abschluss anmelden können. Bei allfälligen Fragen helfen die Studienberatung des Historischen Seminar und das Studiendekanat der Philosophischen Fakultät.
Das Historische Seminar erwartet die Präsenz und aktive Teilnahme der Studierenden an den Lehrveranstaltungen. Alle Lehrveranstaltungen vermitteln grundlegende Kompetenzen im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, in der Argumentation der Studierenden und ihrer Rhetorik. Solche Kompetenzen können im Rahmen partizipativer Lehrveranstaltungen erworben werden und sind für alle Studienprogramme der Philosophischen Fakultät von zentraler Bedeutung. Die Anwesenheit der Studierenden in der Lehrveranstaltung ist darüber hinaus im Workload eingerechnet, welcher durch die ECTS Punkte ausgewiesen wird.