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Jedes Modul muss innerhalb der angegebenen Modulbuchungsfrist online über das Studierendenportal gebucht werden und kann nur innerhalb der Stornierungsfrist storniert werden. Nach Ende der Stornofrist ist die Buchung verbindlich. Die Studierenden sind selbst für Buchungen und Stornierungen verantwortlich.
Informationen zur Modulbuchung an der Universität Zürich
Informationen zur Modulbuchung an der Philosophischen Fakultät
An der UZH gibt es verschiedene Modultypen, die teilweise unterschiedliche Buchungsfristen aufweisen. Unterschieden wird insbesondere zwischen platzbeschränkten und nicht-platzbeschränkten Modulen. Die Buchungsfristen sind an der UZH einheitlich geregelt und verbindlich. Das Historische Seminar hat keinen Einfluss auf die Fristen.
Buchungs- und Stornierungsfristen Frühjahrssemester
Buchungs- und Stornierungsfristen Herbstsemester
Informationen zu den unterschiedlichen Modultypen finden Sie hier.
Nicht-platzbeschränkte Module können sofort gebucht werden. Platzbeschränkte Module werden von den Studierenden während der Anfragefrist angefragt und mit Prioritäten versehen. Anschliessend werden die Plätze vom System unter Berücksichtigung der Prioritäten und der verfügbaren Plätze zugeteilt. Falls Sie keinen Platz in einem Modul erhalten, werden Sie auf die Warteliste gesetzt. Falls Ihnen ein Modul zugeteilt wurde, das Sie doch nicht besuchen wollen, stornieren Sie es bis zum Ende der Stornierungsfrist. Falls nicht alle Plätze des Moduls besetzt worden sind, können Sie es während der Nachrückfrist direkt buchen.
Die Fristen für das Herbstsemester und für das Frühlingssemester finden Sie auf der UZH-Website.
Einige Module setzen den erfolgreichen Abschluss eines anderen Moduls voraus. Module mit Voraussetzungen sind im Vorlesungsverzeichnis unter «Anforderungen» als solche gekennzeichnet. Solange die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann das Modul nicht gebucht werden. Dies trifft etwa auf das Basismodul II zu, dessen Buchung den erfolgreichen Abschluss des Basismoduls I voraussetzt. BA-Seminare und BA-Kolloquien können erst gebucht werden, wenn das Basismodul II erfolgreich abgeschlossen worden ist.
Im Vorlesungsverzeichnis sind bei jedem Modul unter «Organisation» die Buchungs- und Stornierungsfristen bzw. die Anfrage-, Nachrück- und Stornierungsfristen aufgeführt.
Falls bei der Modulbuchung ein Problem technischer Art auftritt, wenden Sie sich bitte mit möglichst detaillierten Angaben an modulbuchung@phil.uzh.ch. Dabei geben Sie das Kürzel des Moduls an, das sie buchen wollen, und legen einen Screenshot der Seite bei, auf der Sie nicht weiterkommen.
Pflichtmodule weisen grundsätzlich keine Platzbeschränkung auf. Wenn das Modul mehrere Veranstaltungen hat (wie die Basismodule oder die Methoden und Theorie-Seminare), wird allerdings eine möglichst gleichmässige Verteilung der Studierenden auf die Veranstaltungen angestrebt. Deshalb kann es sein, dass einzelne Veranstaltungen (vorübergehend) keine freien Plätze aufweisen. Möglicherweise werden zu einem späteren Zeitpunkt wieder Plätze frei. Bitte verzichten Sie auf Anfragen an die Studienberatung. Das Historische Seminar kann keine Buchungen vornehmen.
Konsultieren Sie bitte die Studienordnung sowie das Mustercurriculum auf der Website des Historischen Seminars. In einem Vollzeitstudium buchen Sie im ersten Semester das Basismodul I (Proseminar 1 und 2), die Einführungsvorlesung sowie die Grundlagen Latein, sofern Sie die Lateinkenntnisse nicht bereits mit dem Maturitätszeugnis nachweisen können. Das Basismodul I wird in verschiedenen Gruppen angeboten. Sie können nur eine Gruppe buchen. Im Vorlesungsverzeichnis suchen Sie sich eine Gruppe aus, die Ihnen inhaltlich und terminlich passt. Diese buchen Sie dann fristgerecht über das Studierendenportal.
Die Basismodule sind zwar grundsätzlich nicht platzbeschränkt, es wird aber eine möglichst gleichmässige Verteilung der Studierenden auf die verschiedenen Gruppen angestrebt. Alle Studierenden haben ein Anrecht auf einen Platz im Modul, nicht aber auf einen Platz in einer bestimmten Gruppe. Wenn einige Gruppen als «nicht verfügbar» angezeigt werden, sind sie (vorübergehend) ausgebucht. Möglicherweise werden zu einem späteren Zeitpunkt wieder Plätze frei. Bitte verzichten Sie auf Anfragen an die Studienberatung. Das Historische Seminar kann keine Buchungen vornehmen.
Nein, das ist nicht möglich. Proseminar 1 und 2 bzw. Proseminar 3 und Schreibübung werden immer als Gruppe gebucht.
Wahrscheinlich haben Sie das Basismodul I noch nicht erfolgreich abgeschlossen. Dies ist die Voraussetzung für die Buchung des Basismoduls II. Wenn Sie gerade zu Beginn der Buchungsfrist für das Frühlingssemester das Basismodul II buchen möchten, kann es sein, dass Ihre Note des Basismoduls I noch nicht im System eingetragen worden ist, da sich die Notenabgabefrist des Herbstsemesters und die Buchungsfrist des Frühlingssemesters überschneiden. Warten Sie in diesem Fall ein paar Tage, bis die Note im System erfasst ist.
Nein, das ist nicht möglich. Sobald Sie erfolgreich eine Gruppe gebucht haben, ist diese Buchung verbindlich.
Zwischen dem Ende der Anfragefrist und dem Beginn der Nachrückfrist gibt es ein Fenster von ein paar Tagen, in dem das System die Zuteilungen vornimmt. Während dieser Zeit können weder Anfragen noch Buchungen von Anfragemodulen getätigt werden. Warten Sie bis zum Beginn der Nachrückfrist. Dann können Sie Module, die noch freie Plätze aufweisen, direkt buchen. Die Termine für die Anfrage- und Nachrückfristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis bei jedem Modul unter «Organisation».
Ja, während der Nachrückfrist können Sie Module mit freien Plätzen direkt buchen. Sie müssen es dafür nicht vorher angefragt haben. Ob ein Modul noch freie Plätze hat, sehen Sie im Vorlesungsverzeichnis, sofern Sie eingeloggt sind.
Nein, das ist nicht möglich. Die maximale Teilnehmendenzahl kann durch das Historische Seminar nicht überschritten werden. Bitte verzichten Sie auf Anfragen an die Studienberatung. Das Historische Seminar kann keine Buchungen vornehmen.
Nein, das ist nicht möglich, Sie müssen auf ein anderes Modul bzw. eine andere Gruppe ausweichen. Bitte verzichten Sie auf Anfragen an die Studienberatung. Das Historische Seminar kann keine Buchungen vornehmen.
Nein, das ist nicht möglich. Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, die Fristen einzuhalten. Eine Ausnahme ist unter Umständen möglich, wenn technische Probleme bei der Buchung vorlagen. Bei technischen Problemen wenden Sie sich umgehend – nicht erst nach Ende der Buchungsfrist – mit möglichst detaillierten Angaben an modulbuchung@phil.uzh.ch. Dabei geben Sie das Kürzel des Moduls an, das sie buchen wollen, und legen einen Screenshot der Seite bei, auf der Sie nicht weiterkommen.
Nach Ablauf der Buchungs- und Stornofristen sind Stornierungen nur möglich, wenn ein «zwingender, unvorhersehbarer und unabwendbarer Verhinderungsgrund» gemäss § 24 RVO PhF vorliegt.
Für eine nachträgliche Modulstornierung müssen Sie bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Abgabetermin des Leistungsnachweises oder der Prüfung ein Abmeldegesuch mit Attest (z.B. Arztzeugnis) einreichen. Die Gesuchstellung erfolgt im Studierendenportal unter «Meine Anträge und Rechnungen» > «Abmeldung vom Leistungsnachweis». Bitte beachten Sie, dass eingereichte Arztzeugnisse genaue Angaben zu Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit enthalten müssen. Es muss nachvollziehbar sein, dass die attestierte Arbeitsunfähigkeit die Möglichkeit, den Leistungsnachweis zu erbringen, entscheidend beeinträchtigt.
Weitere Informationen zur Abmeldung von Leistungsnachweisen (z.B. bei Prüfungskollision) finden sich auf der Website der Philosophischen Fakultät.
Rechtsgrundlagen: Rahmenverordnung und Studienordnung der Philosophischen Fakultät (§ 24f. RVO bzw. § 20 StO)
Bei Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) kann ein schriftliches Gesuch um Fristverlängerung gestellt werden, wenn ein «zwingender, unvorhersehbarer und unabwendbarer Verhinderungsgrund» gemäss § 24 RVO PhF vorliegt.
Im Gesuch müssen Sie ein neues Abgabedatum beantragen und begründen, weshalb Sie eine Fristverlängerung in diesem Umfang wünschen. Darüber hinaus muss der Antrag – eine E-Mail genügt – vollständige Angaben zu Namen, Matrikelnummer, Studiengang sowie die Modulnummer enthalten, unter der die Bachelor- oder Masterarbeit gebucht wurde. Zusammen mit dem Gesuch müssen Sie ein Attest (z.B. Arztzeugnis) einreichen, das die beantragte Fristverlängerung und deren Umfang plausibel erscheinen lässt.
Beide Dokumente – das Gesuch und das Attest – müssen Sie bis spätestens an dem für den Leistungsnachweis geltenden Abgabetermin an das Sekretariat des Bereichs Studium und Lehre senden. Es gilt das Datum der E-Mail bzw. des Poststempels.
Rechtsgrundlagen: Rahmenverordnung und Studienordnung der Philosophischen Fakultät (§ 24f. RVO bzw. § 20 StO)
Sie können Ihren Studienfortschritt in der App Studienfortschritt und Abschluss in Echtzeit überprüfen. Aufgelistet werden die jeweils gebuchten und bereits angerechneten ECTS-Credits. Es wird angezeigt, ob Sie sich für den Abschluss anmelden können. Bei allfälligen Fragen helfen die Studienberatung des Historischen Seminars und das Studiendekanat der Philosophischen Fakultät.
Das Historische Seminar erwartet die Präsenz und aktive Teilnahme der Studierenden an den Lehrveranstaltungen. Alle Lehrveranstaltungen vermitteln grundlegende Kompetenzen im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, in der Argumentation der Studierenden und ihrer Rhetorik. Solche Kompetenzen können im Rahmen partizipativer Lehrveranstaltungen erworben werden und sind für alle Studienprogramme der Philosophischen Fakultät von zentraler Bedeutung. Die Anwesenheit der Studierenden in der Lehrveranstaltung ist darüber hinaus im Workload eingerechnet, welcher durch die ECTS-Credits ausgewiesen wird.
Wenden Sie sich an die Studienberatung des Historischen Seminars.