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Die Professor/innen, die Fortgeschrittenen Forschenden und Lehrenden (Privatdozierende und Titularprofessor/innen mit Lehranstellungen, Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, promovierte Lehrangestellte), der Wissenschaftliche Nachwuchs (Mitarbeiter/innen mit Qualifikationsstellen), die Studierenden und die Angehörigen des administrativ-technischen Personals bilden die Stände der Universität bzw. des Seminars. Ihr Recht auf Mitbestimmung wird durch das Universitätsgesetz, die Universitätsordnung sowie die Seminarordnung garantiert und geregelt. Die Stände sind auch in der Seminarkonferenz und in den Kommissionen auf Seminarebene vertreten.